Wer übernimmt Kosten für eine Psychotherapie?
Für meine Arbeit stelle ich Ihnen eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), in der Regel - wie allgemein üblich - zum 2,3-fachen Satz. Das entspricht derzeit einem Stundensatz von 92,50 Euro.
Von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe werden die Kosten für eine Psychotherapie (zumindest anteilig) übernommen, wenn die Therapie medizinisch indiziert ist (d.h. eine entsprechende Diagnose gestellt ist).
Bitte erkundigen Sie sich dennoch vorsichtshalber immer bei Ihrer Krankenkasse, inwieweit Kosten für eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie bei einer ärztlichen Therapeutin erstattet werden.
In Ausnahmefällen beteiligen sich auch die gesetzlichen Krankenkassen - auf Antrag - an den anfallenden Therapiekosten.
Ob Aussicht auf eine sog. "Ausnahmeregelung" besteht, können wir im Erstgespräch besprechen.
Letztlich sind Sie hier aber immer auf die Kulanz Ihrer Krankenkasse angewiesen.
Selbstzahler, egal ob privat oder gesetzlich versichert, haben den Vorteil der freieren, individuelleren zeitlichen Therapiegestaltung. Insbesondere wird auch die Diagnose nicht an Dritte (wie sonst z.B. immer die Krankenkasse) weitergegeben.